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Fischpaste
Fischerzeugnis aus frischen, gesalzenen oder anders behandelten Fischen oder Fischteilen, ausgenommen, gesäubert ohne Kopf, Flossen, Schwänze, Schuppen und z. T. ohne Gräten, zerkleinert. Zusatz von Fett (Öl) und Würzmitteln ist möglich. Begrenzt haltbar. Klassiker: Sardellenpaste.

  Autor: Peter Wagner


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