Herstellen von ungesättigten (Sirup), gesättigten (Läuterzucker) und übersättigten Zuckerlösungen durch Auflösen von Zucker in heißem Wasser. 1) Sirup zum Tränken von Biskuit, Früchteglacé, Fruchtkonfekt; 2) Läuterzucker zur Haltbarmachung von Früchten; 3) Übersättigte Zuckerlösungen zur Herstellung von Fondant, gesponnenem Zucker, geblasenem Zucker, Karamellzucker, Zuckerkulör.