bierhistorie

Bieramiden von Gizeh

 

Die Geschichte des Bierbrauens

 

Ca. 6000 v. Chr. In den Ausgrabungsstätten von Catal Hüyük liegen Hinweise darauf, dass schon die spätsteinzeitlichen Mesopotanier Gerstenbier kannten.

 

Ca. 3000 v. Chr. Sumerer brauten aus vergorenem Fladenbrot, Wasser und über die Luft hinzu gekommene Hefepilze ein frühzeitliches Bier, das sie – so zeigen es Wandmalereien – mit Strohhalmen aus langen, dünnen Amphoren tranken.

 

Ca. 2500 v. Chr. Beim Bau der ägyptischen Pyramiden Cheops, Chevren und Mykerinos in Giseh stehen jedem Arbeiter pro Tag 3-4 Laib Brot und 2 Krüge Bier zu.

 

Ca. 1900 v. Chr. In Mesopotamien werden bereits an die 20 verschiedene Biersorten aus Emmer (alte Weizenart), Gerste oder Getreidegemischen gebraut: Dünnbier, Schwarzbier, feines weißes Bier, rotes Bier, und Primabier (dunkles Starkbier mit gleichen Anteilen aus Emmerkorn, Emmerbrot und Emmermalz) – allesamt unfiltriert.

 

Ca. 1800 v. Chr. Mit dem „Codex Hammurapi“, eine Rechtssammlung König Hammurapis von Babylon (die Stele ist heute im Louvre zu sehen), wird das erste Brau- und Ausschankgesetz der Biergeschichte erlassen. Mit harten Strafen für die Schankwirtin (damals meist in Personalunion mit Puffmutter), die minderwertiges Bier ausschenkt – sie wird ertränkt. Bierpanscher werden in ihren Fässern so lange mit Bier voll gegossen, bis sie ersticken.

 

Ca. 1550 v. Chr. In der ältesten erhaltenen Sammlung medizinischer Texte, dem ägyptischen „Papyrus Ebers“, wird empfohlen, den Bodensatz von Bierbehältern – bestehend aus Hefe, Alkohol und Getreideresten – zusammen mit etwas Bier und diversen Heilkräutern zu Salben gegen Hautleiden anzurühren.

 

Ca. 800 v. Chr. Bieramphoren der früheren Hallstattzeit aus Kasendorf bei Kulmbach sind die frühesten Hinweise für Bierbrauen auf deutschem Boden.

 

Ca. 400 v. Chr. Der griechische Arzt Hippokrates verordnet „Gerstensud“ bei Fieber und Nierenleiden: „...erleichtert die Ausscheidung und bildet keine Winde“.

 

Ca. 300 n. Chr. Bier ist längst eine übliche Handelsware geworden. Dies belegt ein Bierverlegerstein (Bierverleger waren die Getränkegrossisten dieser Zeit), der in der Nähe von Trier gefunden wurde.

 

768 Im Kloster St. Denis bei Paris wird der erste Kultur-Hopfen angebaut. Dennoch dauert es Jahrhunderte, bis er sich flächendeckend als Bierzutat durchsetzt. Die meisten Biere des Mittelalters waren eher süsslich-dickflüssig, und damit als „flüssiges Brot“ hervorragend geeignet, die schlimmsten Hungerphasen der kirchlichen Fastenperioden zu überwinden: „ Liquida non frangunt ieunum“ – Flüssiges bricht das Fasten nicht.

 

814 Der Klosterplan des Benediktinerklosters von St. Gallen mit seinen drei Brauereien (eine für Gesinde & Bettler, eine für Mönche und Pilger und die dritte für Abt und hohe Würdenträger) wird zum Maßstab für die Organisation vieler anderer Kosterbrauereien.

 

817 Das Konzil zu Aachen regelt, wie viel Bier Klosterinsassen täglich zusteht: „Der Chorherr bekommt fünf Pfund Bier, die Nonne aber nur drei Pfund.“

 

974 In einem Erlass von Kaiser Otto II ist erstmals von „Grutbier“ die Rede. Dieses vor allem bei nordischen Völkern beliebte Getränk mit Würzmittel aus Kräutern wie Sumpfporst und Gagelstrauch (statt Hopfen) schmeckte zwar milder als Gehopftes, die darin enthaltene Droge Ledol schätzten die Wikinger aber eher zur Steigerung der Kampfeslust – sie führt in höheren Dosierungen zu Wut und Raserei. Obwohl seit dem 17. Jahrhundert nahezu europaweit verboten, stellen noch immer einige Brauereien wie die dänische Thisted Bryghus oder Gageleer in Belgien Grutbiere her.

 

1040 Die älteste bis heute arbeitende Braustätte der Welt wird gegründet: Abt Arnold erhält von der bayrischen Stadt Freising das Brau- und Schankrecht für die Klosterbrauerei Weihenstephan.

 

1153 „Cervisiam bibat“ empfahl Hildegard von Bingen in Ihrem medizinischen Werk „causa et curae“ – „trinket Bier“. Nicht zuletzt damals auch deshalb ein guter Tipp, weil das zu ihrer Zeit meist aus Dinkel gebraute Bier als „abgekochte“ Flüssigkeit mit dem antiseptischen Hopfen eines der keimärmsten Getränke darstellte. Hildegard von Bingen, die für damalige Verhältnisse unglaubliche 81 Jahre alt wurde, war auch eine hochbegabte Brauerin – überhaupt war Brauen bis ins späte Mittelalter Frauensache; ein Braukessel gehörte zur Standard-Brautmitgift.

 

1516 Der Bayernherzog Wilhelm IV erlässt am 23. April in Ingolstadt mit dem „Reinheitsgebot“ (Originaltitel: "Wie das Pier Summer vie Winter auf dem Land sol geschenkt und prauen werden") das erste dokumentierte Lebensmittelgesetz der Geschichte. Dies war auch bitter nötig, den im Mittelalter wurden dem Bier nicht nur grausige Dinge wie Ochsengalle, Pech oder Ruß beigemischt, sondern gern auch Substanzen, die in niedriger Dosierung halluzinogen, in größeren Mengen aber giftig wirken: Wermut, Hanf, Bilsenkraut, Fliegenpilzpulver – all diese bewusstseinserweiternden, erotisierenden Drogen waren auch von der katholischen Kirche nicht erwünscht, die sie liebend gern durch den dämpfend wirkenden Hopfen ersetzt sah. Dies war angesichts des immensen Bierkonsums der meisten Mönche einem geregelten Klosterleben zuträglicher. Bis Anfang des 19. Jahrhunderts galt diese Vorschrift offiziell aber nur in Bayern.

 

 

Ca. 1525 Unter seinem Mystikernamen Paracelsus beschreibt der Schweizer Arzt und Alchemist Philippus Theophrastus Aureolus Bombast von Hohenheim die antiseptische Wirkung des Hopfens, die Bier zu einer der „Göttlichen Arzneyen“ mache.

 

1810 Am 17. Oktober veranstaltet der Bankier und Major Andreas Michael Dall’Armi auf einer Wiese vor den Stadtmauern Münchens ein großes Pferderennen zur Hochzeit von Kronprinz Ludwig und Prinzessin Therese – das Oktoberfest wird bis heute jährlich gefeiert.

 

1836 Am 11. Juli bekommt die Ludwigsbahn (eröffnet am 7. Dezember 1835) zwischen Nürnberg und Fürth von der Brauerei Lederer den Auftrag, zwei Fässer Bier gegen eine Vergütung von 6 Kreuzern mit der Eisenbahnlokomotive „Adler“ an den Wirt „Zur Eisenbahn“ in Fürth zu senden – der Schienengüterverkehr war geboren.

 

1842 Der Vilshofener Braumeister Josef Groll schenkt am 11 November im tschechischen Pilsen erstmals untergäriges Bier "Pilsner Brauereiart" aus.

 

1873 Die Erfindung der elektrischen Kühlanlagen durch Carl von Linde ermöglichen erstmals das ganzjährige Brauen untergäriger Biere (bis dato unter dem Begriff „Märzen“ zusammengefasst, da sie aus Klimagründen nur im Winter bis zum März gebraut werden konnten). Die ersten Brauereien, die diese Technologie einsetzten, waren die Mainzer Actien-Bierbrauerei, Dreher in Triest, Spaten in München, Carlsberg in Dänemark und die niederländische Heineken.

 

1881 Der dänische Botaniker Emil Christian Hansen entwickelt die Hefereinzucht und legt den Grundstein für die standardisierte industrielle Bierherstellung.

 

1888 Eine geringfügige Erhöhung des Starkbierpreises führten in München zu einer eindrucksvollen Demonstration für das Recht auf Rausch: bei der „Salvatorschlacht“ wurde das gesamte Mobiliar der Traditionsgaststätte auf dem Nockherberg vernichtet.

 

1895 Kurz nach der Gründung der „Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.V“ durch die Berliner Malz- und Brauindustrie 1883 wird die Brauerschule Weihenstephan in den Rang einer Akademie heraufgestuft. Bis heute sind in Berlin und München (jeweils zu den TUs gehörig) die beiden einzigen Brauereihochschulen Deutschlands.

 

1906 Die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Nr. 32 vom 12.06. macht aus dem vormals bayrischen das deutsche Reinheitsgebot: Kaiser Wilhelm von Preußen verfügt, dass „Zur Bereitung von untergärigem Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden“ darf.

 

1919 Der US-Kongress erlässt die Prohibition – er verbietet per Gesetz die Verwendung von Nahrungsmitteln zur Erzeugung alkoholischer Getränke.

 

1930 Die technische Universität München (TU) integriert die erste deutsche Hochschule für Brauerei (Weihenstephan) in ihren Lehrbetrieb.

 

1933 Die Prohibition und Amerika wird mit wenigen Ausnahmen abgeschafft.

 

1958 Die Bierpreisbindung in Bayern wird beendet.

 

1978 Jimmy Carter kippt die letzten Prohibitionsgesetze und legalisiert das häusliche Bierbrauen.

 

1987 Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes über den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union dürfen auch in Deutschland EU-Biere verkauft werden dürfen, die nicht dem Reinheitsgebot entsprechen. Sie erreichen allerdings nur kleinste Marktanteile.

 

1993 Das „Neue Biersteuergesetz“ in Deutschland schreibt für deutsches Bier trotz der EU-Öffnung das Reinheitsgebot fort. Neu ist: Nun dürfen auch deutsche Brauereien davon abweichen, wenn sie für den Export produzieren, oder für „besondere Biere“ eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

 

1994 Mit dem „Tag des Deutschen Bieres“ feiern Deutschlands Brauer ab sofort jedes Jahr am 23. April den Reinheits-Erlass von 1516.

 

1996 Um getreu traditionellen Rezepturen oder Verfahren hergestellte Lebensmittel vor billigen Imitaten zu schützen, führt die EU das Label „Traditionelle Lebensmittel" ein. Als einziger deutscher Beitrag wird das nach dem Reinheitsgebot gebraute Bier, in die erste EU-weit gerade mal 15 Lebensmittel umfassende Liste aufgenommen.

 

2011 Zwischen Schweden und Finnland werden aus einem 1780 gesunkenem Schiffswrack 160 Flaschen Wein und Champagner, aber auch fünf Flaschen Bier geborgen. Laborbefund: Der Wein war noch genießbar, das 230 Jahre alte Bier dagegen nicht mehr.

 

 

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