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Ausnehmen
Entfernen der Eingeweide aus Schlachttieren, Wild, Geflügel und Fischen. In der Speisenproduktion werden im allgemeinen nur Geflügel, Hasen (ausweiden), Kaninchen und Fische ausgenommen. Geflügel: Nach Rupfen unter Hals Querschnitt, um Schlund und Hals herausziehen zu können. Eingeweide mit den Fingern lösen, nachdem das Geflügel durch einen Schnitt am Steiß geöffnet wurde, danach ausspülen. Fische: Bauchhöhle von der Afteröffnung zum Kopf hin aufschneiden, Eingeweide herausnehmen, mit Wasser ausspülen. Hasen: Bauch und Brust längs aufschneiden, ohne die Galle zu verletzen, Eingeweide herausnehmen und ausspülen.

  Autor: Peter Wagner


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